Allgemeine Hinweise
Die Volkshochschule des Landkreises Bitburg-Prüm e.V. (Kreisvolkshochschule) ist als staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung in Rheinland-Pfalz Mitglied im Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. Ihre Bildungsarbeit erfolgt auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetzes.
Die kvhs besitzt die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.). Organe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Mitglieder der Kreisvolkshochschule sind die örtlichen Einrichtungen:
vhs Arzfeld, vertreten durch Sabrina Schwickerath
vhs Bitburger Land e.V., vertreten durch Bürgermeisterin Janine Fischer
vbw Eisenach, vertreten durch Simona Schneider
vhs Südeifel, vertreten durch Bürgermeisterin Anna Carina Krebs
vhs VG Speicher, vertreten durch Astrid Wallenborn
vbw Waxweiler
Die Volkshochschulen/Volksbildungswerke sind Einrichtungen der Erwachsenenbildung in der staatlich anerkannten Kreisvolkshochschule Bitburg-Prüm e.V.
Sie führen den Zusatz „in der Kreisvolkshochschule“.
Dem Vorstand gehören an:
Landrat Andreas Kruppert, Vorsitzender
Dr. Barbara Mikuda-Hüttel, pädagogische Leiterin
Alfred Marder, Geschäftsführer
Ralph Schmitz
Anke Krämer
Sabrina Schwickerath
Susanne Wex
Die Veranstaltungen der vhs/vbw unterliegen grundsätzlich keinerlei Zugangsbeschränkungen. Abweichungen von diesem Grundsatz werden in den Kursbeschreibungen explizit erwähnt (z.B. Seniorenkurse; erforderliche Vorkenntnisse).
Alle Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule und ihrer örtlichen Einrichtungen werden rechtzeitig zusätzlich in den Nachrichtenblättern der jeweiligen Verbandsgemeinde und in der Tagespresse bekannt gegeben.
Anmeldungen zu den Veranstaltungen nehmen entgegen:
Für zentrale Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule deren Geschäftsstelle in der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, Zimmer 223, Tel. 06561/15·2230 oder Zimmer 429, Tel. 15-4290.
Für Veranstaltungen der örtlichen Volkshochschulen und Volksbildungswerke deren Leiter/in oder Geschäftsstelle.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung einer Veranstaltung und der Annahme durch die/das vhs/vbw zustande. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Die Anmeldungen werden von der/dem vhs/vbw in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Die Anmeldung vor Kursbeginn ist unbedingt erforderlich. Jeder Teilnehmer trägt sich persönlich in die vom Kursleiter, Kursleiterin, ausgeteilte Teilnehmerliste ein und unterschreibt diese eigenhändig. Außerdem sind die statistischen Angaben auszufüllen. Nach Möglichkeit sollten die Kursteilnehmer eine Telefonnummer angeben, unter der sie tagsüber erreicht werden können. Dies erleichtert die Benachrichtigung bei kurzfristigem Ausfall eines Kurses. Arbeitskreise und Kurse sind als Ganzes zu belegen. Eine Belegung von Einzelabenden ist nicht möglich.
2.Bezahlung und Kursgebühr
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages fällig (bargeldlos).
Vor Kursbeginn erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche Einladung mit Rechnung zur Überweisung. Die Kursgebühren schließen etwaige Materialkosten und Eintrittsgelder vor Ort nicht ein. Auch bei späterem Eintritt in Kurse und Lehrgänge ist die Teilnehmergebühr voll zu entrichten.
3.Rücktritt vom Vertrag/Abmeldung
Die Kreisvolkshochschule behält sich grundsätzlich die Verlegung und die Absage von Kursen und Veranstaltungen vor.
a) Die/das vhs/vbw kann von dem Vertrag zurücktreten
- wenn die Mindestzahl von 8 Teilnehmerinnen/Teilnehmern nicht erreicht wird,
- wenn der/die von der/dem vhs/vbw verpflichtete Kursleiter/ in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der/des vhs/vbw liegen (z.B. Krankheit), ausfällt. Bereits entrichtete Gebühren wer- den voll zurückerstattet. Weitere Ansprüche hat der/ die Teilnehmer/in nicht.
b) Der/die Teilnehmer/in kann bis zum Tag vor dem 2. Unterrichtstermin durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 € einbehalten.
Bei Veranstaltungen, die an weniger als sieben Terminen stattfinden, ist ein Rücktritt nur möglich, wenn von dem/der Teilnehmer/in eine Ersatzperson gestellt wird.
Wenn Kurstermine erst nach der Anmeldung festgelegt werden können, ist eine Abmeldung nach Bekanntgabe des Termins (jedoch spätestens bis zum Tag vor dem 1. Unterrichtstermin) ohne Zahlung einer Bearbeitungsgebühr möglich. Langzeitmaßnahmen können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des laufenden Semesters gekündigt werden. Durch das unbegründete Versäumen einzelner Unterrichtsstunden oder das Abbrechen eines Kursbesuches entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Gebühren. Rückerstattung ist nur in begründeten Einzelfällen möglich (z.B. Umzug), wenn der/die Teilnehmer/in die Abmeldung schriftlich und mit Begründung vollzieht. Die Gebühren werden in diesem Fall anteilmäßig zurückbezahlt (abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 16,00 €).
4.Prüfungen und Bescheinigungen
Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch gegen ein geringes Entgelt ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden.
5.Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der/des VHS/VBW auf keine Weise vervielfältigt werden.
6.Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Die Haftung der/des vhs/vbw für Schäden jedwelcher Art und unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der/dem vhs/vbw Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7.Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der Leistungen der/des vhs/vbw ergibt sich aus der Kursbeschreibung des jährlich erscheinenden Programms und dem Inhalt der eigenen Website www.kvhs-bitburg-pruem.de. Der/ die Kursleiter/in ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedwelcher Art bedürfen der Schriftform.
8.Statistische Angaben
Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der /dem vhs/vbw ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet.
9.Veranstaltungsorte
Kann ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht abgehalten werden, so wird die Kreisvolkshochschule im Einvernehmen mit den gemeldeten Interessenten versuchen, diese einer benachbarten Einrichtung zuzuführen.
Haben sich aus einem Ort, der nicht Sitz einer Volkshochschule oder eines Volksbildungswerkes ist, mindestens 8 Teilnehmer/ innen zu einem Kurs angemeldet, dann findet der Kurs, sofern es Räumlichkeiten und Einrichtungen gestatten, an dem Ort der gemeldeten Teilnehmer/innen statt. Die Volkshochschulen sind in den jeweiligen Veranstaltungsgebäuden zu Gast. Die Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln, die Arbeitsplätze sauber zu verlassen. Das Rauchen in den Unterrichtsräumen ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie die ausgewiesenen Schließzeiten.
Beratung
Die/das vhs/vbw berät Sie gerne bei der Auswahl geeigneter Kurse und kann möglicherweise mit dem Kursangebot benachbarter Weiterbildungseinrichtungen helfen.
Wünsche und Anregungen
lhre Wünsche, Anregungen und auch Ihre Kritik können viel dazu beitragen, das Kursangebot zu erweitern und zu verbessern. Wenn Sie also eine gute Idee haben, Verbesserungsvorschläge machen wollen oder über Fertigkeiten verfügen, die Sie auch an- deren Teilnehmerinnen und Teilnehmern vermitteln möchten, so rufen Sie uns bitte an.