Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung
Diese Begriffe tauchen in Medienberichten immer wieder auf, ohne dass sie hinreichend erläutert werden. Immer dann, wenn durch Krankheit, Unfall oder Alter ein Mensch in seiner geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt wird, sind Vorsorgemaßnahmen erforderlich. Der Betroffene kann rechtzeitig durch Verfügungen und Vollmachten seine Angelegenheiten weitgehend selbst bestimmen. Dies gilt ganz besonders auch im medizinischen Bereich. In diesem Kurs werden die Begriffe in sachkundiger und allgemein verständlicher Weise erläutert und konkrete Beispiele vorgestellt.
1 Abend, 04.11.2024 Montag, 19:00 - 21:00 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Dr. Thorsten Hilger | |||
24.014.006.BiL | |||
kostenfrei / Anmeldung ist erforderlich! |
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